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GOTS

Aktualisiert: 23. Aug. 2021


Das Siegel mit dem weißen Hemd auf grünem Grund, der Global Organic Textile Standard (GOTS), ist schon längst kein unbekanntes Siegel mehr, zumindest nicht für diejenigen, die sich im Fair Fashion Markt bewegen. Schließlich gibt es das Zertifizierungsprogramm bereits seit 2006 und zehn Jahre später gab es bereits mehr als 4.700 GOTS-zertifizierte Einrichtungen, bei denen über 1,4 Millionen Menschen arbeiteten.


Was ist GOTS?

Die Definition von GOTS selber ist folgende: „Der Global Organic Textile Standard (GOTS) ist ein weltweit gültiger Standard für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern. Er definiert umwelttechnische Anforderungen entlang der gesamten textilen Produktionskette sowie Sozialkriterien. Die Qualitätssicherung erfolgt durch unabhängige Zertifizierung der gesamten Textillieferkette.“


Kurz und knapp: GOTS ist zum einen eine Zertifizierung, die Unternehmen für ihre biologische Textilproduktion erhalten können. Es kann aber auch ein Siegel sein, mit dem Textilien bzw. Kleidungsstücke ausgezeichnet werden, die zum größten Teil aus Naturtextilien (z.B. Bio-Baumwolle) bestehen und bei deren Produktion bestimmte Umwelt- und Sozialkriterien eingehalten wurden, die von GOTS festgelegt werden. Die Einhaltung der Kriterien wird regelmäßig durch unangekündigte Besuche oder auch durch angekündigte Audits überprüft.


Vergeben wird die GOTS Certification von der IWG, der Internationalen Arbeitsgruppe für den Global Organic Textile Standard. Die IWG setzt sich zusammen aus der Japan Organic Cotton Association (JOCA), dem Internationalen Verband der Naturtextilwirtschaft (IVN) aus Deutschland, der Organic Trade Association (OTA) aus den USA, der englischen Soil Association (SA), sowie weitern internationalen Stakeholder-Organisationen und Experten. Mit vereinter Expertise arbeiten diese als IWG an der Weiterentwicklung des Siegels und der Zertifizierung.


Die wichtigsten GOTS Kriterien

Damit Dein Shirt das GOTS-Siegel tragen darf, müssen alle festgelegten Kriterien eingehalten werden und zwar über die komplette Produktionskette hinweg: Herstellung, Konfektion, Verpackung, Kennzeichnung, Handel und Vertrieb. Das bedeutet, dass jeder Mitwirkende Partner sich von GOTS zertifizieren lassen muss.


Zertifiziert werden Garne, Stoffe, Bekleidung, Heimtextilien und andere Textil-Produkte, die aus mindestens 70% kontrolliert biologisch erzeugten Naturfasern bestehen. Wenn das der Fall ist, findest Du am Produkt die Kennzeichnung „hergestellt aus x% kbA/kbT Fasern“. Ein Produkt mit der GOTS-Kennzeichnung „Bio“ bzw. „kbA/kbT“ muss mindestens 95% kontrolliert biologisch erzeugte Fasern enthalten.


Die wichtigsten GOTS Umwelt- und Sozialkriterien bei der Herstellung und Konfektion haben wir hier für Dich zusammengefasst:


Umweltkriterien

  • Alle chemischen Zusätze (z.B. Färbeflotte, Färbehilfsmittel (Carrier) und weitere eingesetzte Mittel) müssen vor dem Einsatz mit den Grundanforderungen bezüglich Toxizität und biologischer Abbaubarkeit überprüft werden.

  • Verbot problematischer Zusätze, wie z. B. toxische Schwermetalle, Formaldehyd, aromatische Lösungsmittel, genetisch veränderte Organismen (GVO) und deren Enzyme.

  • Bleichmittel müssen auf Sauerstoff basieren wie z.B. Wasserstoffperoxid (keine Chlorbleiche)

  • Ätzdruckverfahren, die aromatische Lösungsmittel enthalten und Plastisol-Druckverfahren, die Phthalate und PVC verwenden, sind verboten.

  • Es gelten Beschränkungen für Accessoires (z.B. Ausschluss von PVC, Nickel oder Chrom)

  • Alle Betriebe müssen über ein eigenes Umweltschutzprogramm mit Zielvorgaben und verfahren verfügen, um Abfälle und Abwässer möglichst gering zu halten.

  • Das Verpackungsmaterial darf kein PVC enthalten. Alle aus Papier oder Pappe bestehenden Verpackungsmaterialien, Hängeetiketten, Banderolen, etc. müssen entweder gemäß FSC oder PEFC zertifiziert oder recycelt sein.


Soziale Kriterien

Die sozialen Kriterien basieren auf der Grundlage der Kernnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO):

  • Freie Wahl der Beschäftigung – kein Zwang zur Arbeit

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen

  • Arbeitsschutz: Die Arbeitsbedingungen sind sicher (z.B. Sicherheitsbrillen oder Schutzausrüstungen) und hygienisch.

  • Verbot von Kinderarbeit

  • Mindestlohn

  • Keine übermäßige Arbeitszeit, Einhaltung der Ruhezeit

  • Keine Diskriminierung

  • Verbot von grober oder inhumaner Behandlung




 





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